SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder äußert sich anlässlich des „Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung“ zuversichtlich zum Bundesteilhabegesetz

Berlin. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder äußert sich zuversichtlich, dass das neue Bundesteilhabegesetz substanzielle Verbesserungen für die rund zehn Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland bringen wird. Das Gesetz soll 2016 verabschiedet werden und 2017 in Kraft treten – unter anderem sieht es eine Neuordnung der Bedarfsberechnung vor, die fortan personen- anstatt institutionszentriert organisiert werden soll.

„Das von der SPD voran gebrachte Gesetzesvorhaben wird die Menschen mit Behinderung in der selbstbestimmten Lebensführung stärken. Es freut mich sehr, dass wir in dieser Legislaturperiode eine spürbare Verbesserung der Lebenssituation für die Menschen mit Behinderung erreichen werden“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Mit der Herausführung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem und einer an der Person orientierten Bedarfsberechnung wird den Menschen mit Behinderung mehr Wahlfreiheit zur Gestaltung ihres Lebens gegeben. Darüber hinaus sollen Menschen mit Behinderung, die Fördergelder beziehen, mehr als nur 2.600 Euro ansparen dürfen und das System für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt soll flexibler gestaltet werden.

„Ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, gehört zu unseren Grundrechten. Auch wenn Menschen mit Behinderung in vielen Fällen auf Hilfe in ihrem Leben angewiesen sind, müssen wir die nötigen Rahmenbedingungen für Wahlfreiheit und Selbstbestimmung schaffen. Das gilt für die Bundesebene ebenso, wie auch für die Politik vor Ort“, ergänzt De Ridder.

Ein Projekt in ihrem Wahlkreis freut die SPD-Bundestagsabgeordnete ganz besonders: Durch einen Stadtratsbeschluss wurde bereits im Juni dieses Jahres der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs in Bad Bentheim beschlossen – Baubeginn ist 2016. Der Umbau wird zu jeweils einem Drittel durch Stadt-, Landes- und Bundesmittel ermöglicht. Der Bund trägt damit durch Mittel des städtebaulichen Denkmalsschutzes 250.000 Euro zum behindertengerechten Ausbau bei. De Ridder hatte sich um diese Finanzen im Bund besonders bemüht.

„Es freut mich, dass der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs in Bad Bentheim bereits im Juni beschlossen wurde und im nächsten Jahr beginnt. Wir schaffen damit die nötigen Bedingungen vor Ort, damit sich die Menschen in unserer Region frei bewegen können. Als Abgeordnete konnte ich im November zudem eine Fahrt des Bundespresseamtes nach Berlin offerieren, die als inklusive Fahrt durchgeführt werden konnte. Dabei zeigte sich, dass für alle Menschen mehr Lebensqualität entsteht, wenn sie aufeinander Rücksicht nehmen. Und schließlich haben alle Menschen auch einen Anspruch am politischen Leben zu partizipieren“, bekräftigt De Ridder abschließend.

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