Grundgesetzänderung bedeutet mehr Wissenschaft und Forschung

Grundgesetzänderung ermöglicht Hochschulförderung durch Bundesmittel. Dadurch entsteht mehr Langfristigkeit und Nachhaltigkeit bei der Finanzierung der Hochschullandschaft.

Berlin – „Mit diesem Gesetzentwurf stellen wir unsere Gestaltungsmöglichkeiten in Wissenschaft und Forschung auf eine erweiterte Grundlage“, freut sich die Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder über die vom Kabinett beschlossene Grundgesetzänderung. Bisher können Bund und Länder nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gemeinsam fördern. Bundesmittel für Hochschulen waren bislang lediglich in Form von begrenzten Projekten möglich.

Mit der Änderung des Paragraphen 91b entfällt – zumindest für den Bereich der Hochschulen – das so genannte „Kooperationsverbot“. Die jetzt getroffene Entscheidung ermöglicht, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern langfristig neue Maßnahmen entwickeln kann. Darüber hinaus können Bund und Länder die Kooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen zukünftig wesentlich einfacher, bürokratieärmer und effizienter unterstützen.

Insgesamt werden die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich durch die Grundgesetzänderung deutlich erweitert. Die föderale Grundordnung wird jedoch nicht verändert. „Jetzt gilt es darauf zu achten, dass nicht nur große Universitäten von den neuen Möglichkeiten profitieren, sondern dass auch die Fachhochschulen berücksichtigt werden“, mahnt De Ridder, die im Bildungsausschuss des Bundestages als Bildungsexpertin für die rund 180 Fachhochschulen in Deutschland zuständig ist.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Änderung von Artikel 91b des Grundgesetztes auf den Weg gebracht. Jetzt müssen noch Bundestag und Bundesrat mit jeweils einer zwei-Drittel-Mehrheit dem Vorhaben zustimmen.

Beitrag teilen

Share on facebook
Share on twitter
Share on email