Entlastung für Versicherte – Parität beschlossen

Berlin/Grafschaft Bentheim/Emsland. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt den heutigen Beschluss des Bundestags zur gerechten Finanzierung der Krankenkassenbeiträge: Ab Januar 2019 zahlen Arbeitgeber wieder genauso viel in die gesetzliche Krankenversicherung wie ihre Beschäftigten. Dadurch werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner spürbar entlastet. Außerdem wird der Mindestbeitrag für Selbständige gesenkt und ausscheidenden Zeit-Soldateninnen und -Soldaten der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung geöffnet.

„Es war der SPD im Bundestagswahlkampf ein wichtiges Anliegen, bei der Krankenversicherung für eine substanzielle Entlastung zu sorgen. Ich habe das immer wieder betont und bin froh, dass uns dies so rasch gelungen ist“, betont Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems. Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das GKV-Versichertenentlastungsgesetz verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Rentnerinnen und Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

„Mit der Wiedereinführung der Parität werden Beschäftigte sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund fünf Milliarden Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt. Damit lösen wir ein zentrales Versprechen ein, das wir unseren Wählerinnen und Wählern gegeben haben“, so De Ridder weiter. In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD zudem gelungen, weitere Verbesserungen für Selbständige zu erwirken. Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher. Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. „Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden“, bewertet De Ridder die Verbesserungen im GKV-VEG.

Ferner wurden weitere Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Weg gebracht. „In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir erreichen, dass die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können“, berichtet die SPD-Politikerin erfreut. „Mit dem Versichertenentlastungsgesetz ist es uns gelungen, Millionen Bürgerinnen und Bürger bei den Krankenversicherungsbeiträgen zu entlasten und für mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu sorgen“, bekräftigt Dr. Daniela De Ridder.

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