Dr. Daniela De Ridder besucht Bistro MahlZeit

Nordhorn. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder besucht das Bistro- und Catering-Projekt MahlZeit der Lebenshilfe.

Die „Mahlzeit“ wurde im Jahr 2014 von der Lebenshilfe ins Leben gerufen und seit 2017 arbeiten hier behinderte und nichtbehinderte Menschen gleichberechtigt miteinander. Werktags kann man zu fairen Preisen jederzeit zwischen zwei Mahlzeiten wählen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder besuchte das Inklusionsprojekt und konnte sich persönlich vor Ort ein Bild von der Zusammenarbeit der Beschäftigten machen; zudem kam sie mit den der Leiterin Rebecca ten Bosch, Angie Gründer, stellvertretende Leiterin, und Küchenchef und Catering-Coach Dennis Senf ins Gespräch: Die Einrichtung bietet nicht nur einen Mittagstisch, nutzen kann man dort auch einen umfangreichen Catering-Service, der auch von Schulen und Kitas genutzt werden kann.

„Die Lebenshilfe hat mit dem Projekt ‚MahlZeit‘ eine hervorragende Möglichkeit geschaffen, Menschen mit Behinderung vollwertig in das Arbeitsleben zu integrieren und den dauerhaften Kontakt mit der Alltagswelt zu gewährleisten. Mir ist das Thema Inklusion ein Herzensanliegen, da ich dieses als eines der wichtigsten Menschenrechte ansehe“, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete anerkennend.

Oft haben es Menschen mit Behinderung schwer, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bestehen und sich durchzusetzen – trotz des bundesweiten Antidiskriminierungsgesetzes, dass eine Ausgrenzung von Menschen mit Handicap verhindern soll. Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz, das unter der Federführung der SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt werden konnte, wird dem nun Abhilfe geschaffen: Die Eingliederungshilfe wurde zu einem modernen Teilhaberecht umgewandelt.

Durch Trennung von Leistungen auf Teilhabe einerseits und existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt andererseits tritt nun verstärkt die Person mit ihrem individuellen Bedarf in den Mittelpunkt. So können Betroffene nun deutlich mehr von ihrem eigenen Einkommen und Vermögen behalten – seit 2017 sind dies beim Erwerbseinkommen im Schnitt bis zu 260 Euro monatlich. Die Vermögensfreigrenze steigt bis 2020 in zwei Schritten von 2.600 Euro auf rund 50.000 Euro. Außerdem wird die „Leichte Sprache“ zur Kommunikation mit Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung erstmals gesetzlich verankert und eine beratende Bundesfachstelle sowie eine Schlichtungsstelle eingerichtet, um Barrierefreiheit weiter voranzutreiben.

Die Einrichtung der Lebenshilfe, die auf dem Gelände der ehemaligen NINO zu Hause ist, stellt dabei eine Besonderheit dar. Die MahlZeit bietet nicht nur ausgewogene und gesunde Speisen und Getränke an, das Bistro ist selbst als gGmbH ein richtiges Unternehmen der Sozialwirtschaft. „Dass Menschen mutig anpacken, neue und bessere Möglichkeiten schaffen, sollte noch anderen Unternehmen und Betrieben als Vorbild dienen. Es stimmt mich optimistisch, dass unsere Gesellschaft doch nicht die der bloßen Ellenbogen ist, sondern dass es Projekte gibt, die ganz gezielt das Miteinander fördern, ganz gleich welches Handicap wir mitbringen“, bekräftigt De Ridder.

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