Dr. Daniela De Ridder begrüßt niedersächsische Einigung zur „Dritten Kraft“ in Krippen

Regelung baut seriöse und fachgerechte Betreuung in niedersächsischen Krippen aus

Berlin – „Ich freue mich über die Entscheidung der SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag mit einer Übergangsregelung einen Bestandsschutz für aktuell in Krippengruppen beschäftigte Betreuungskräfte zu schaffen“, kommentiert die Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder ein Ergebnis der Haushaltsklausur der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion. Die Regelung sieht vor, die sogenannten dritten Fach- und Betreuungskräfte, die bereits vor dem Kabinettsbeschluss der niedersächsischen Landesregierung zur Dritten Kraft in Krippen beschäftigt waren, weiter zu beschäftigen. Die Betreuungskräfte haben zudem die Möglichkeit, entsprechende Qualifikationen berufsbegleitend zu erwerben umso dem Fachkräftegebot zu entsprechen. Von dem eingeführten Bestandsschutz profitieren Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. „Die Weiterbeschäftigung dieser Fach- oder Betreuungskräfte ist fachlich gerade im Hinblick auf die schon erworbene Praxiserfahrung sehr sinnvoll“, sagte Daniela De Ridder.

Ab Januar 2015 stockt Niedersachsen die Mittel für die Dritte Kraft in Kitas und Krippen auf, ab 2020 übernimmt das Land die Finanzhilfepauschale vollständig. „Kinder brauchen viel Zuwendung und mit der Dritten Kraft wird nicht einfach nur die Betreuungssituation in Kitas und Krippen verbessert, auch die frühkindliche Bildung wird weiter gefördert“, so die Bundestagsabgeordnete für die Grafschaft Bentheim und das mittlere und südliche Emsland.

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