Dr. Daniela De Ridder begrüßt Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs – SPD verhindert Privatisierung von Autobahnen

Berlin. Mit der Verabschiedung eines großen Gesetzespaketes zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat sich die SPD in allen zentralen Punkten durchsetzen können: Neben der Schulsanierung für finanzschwache Kommunen und dem deutlich verbesserten Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wurde die Privatisierung von Autobahnen erfolgreich verhindert. De Ridder sieht in dem Gesetzespaket einen großen Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion.

„Mit der Verabschiedung der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist uns im Bundestag zum Ende der Legislaturperiode noch ein besonders wichtiges Projekt gelungen: Die SPD hat sich seit langem deutlich für die Unterstützung finanzschwacher Kommunen – gerade auch im schulischen Bereich – stark gemacht und wir konnten jetzt das Kooperationsverbot deutlich aufweichen. Das ist der Anfang einer deutlichen Stärkung der Schulbildung in Deutschland durch den Bund, die schon lange überfällig ist. Als Bildungspolitikerin der SPD kann ich klar sagen, dass dies angesichts der Blockadehaltung der Union ein dickes Brett war, das wir nun fast ganz durchbohrt haben“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Besonders begrüßt De Ridder auch die Verbesserung für Alleinerziehende durch den erweiterten Unterhaltsvorschuss für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. Betroffen sind hier insbesondere alleinerziehende Mütter, die nun durch die Verbesserungen und Erweiterungen spürbar entlastet werden. De Ridder betonte stets, dass gerade alleinerziehende Frauen zur Gruppe der Armutsgefährdeten gehören – sowohl im arbeitsfähigen Alter als auch im Rentenalter. Daher ist die Reform des Unterhaltsvorschusses ein wichtiger Baustein für mehr Gleichberechtigung und eine sozial gerechtere Gesellschaft.

„Dass wir mehr für die Alleinerziehenden tun konnten, war mir ein besonders wichtiges Anliegen. Hier haben wir bedeutende Akzente gesetzt, die für die SPD gerade auch im Rahmen des Regierungsprogramms 2017 im Mittelpunkt stehen: Wir wollen mehr soziale Gerechtigkeit verwirklichen und dabei auch effektive Maßnahmen und Gesetze zur Armutsbekämpfung auf den Weg bringen. Erleichtert bin ich, dass wir darüber hinaus die drohende Privatisierung der Autobahnen und Fernstraßen erfolgreich verhindern konnten. Auch hier hat sich die SPD gegenüber der Union durchgesetzt“, betont De Ridder.

Die Etablierung einer Bundesfernstraßengesellschaft wurde im Vorfeld in der Öffentlichkeit und auch von den Abgeordneten der SPD im Bundestag vehement diskutiert und stark kritisiert. Die Befürchtungen waren groß, dass diese zur Privatisierung der deutschen Autobahnen und Fernstraßen führe, was nun endgültig vom Tisch sein dürfte. Gleiches gilt für eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, wie etwa durch „öffentliche private Partnerschaften“ (ÖPP).

„Auch eine Privatisierung der Autobahnen, Fernstraßen beziehungsweise der Bundesfernstraßengesellschaft konnte die SPD erfolgreich verhindern. Es ist immer noch ärgerlich, dass uns dies nicht auch bei der Maut gelungen ist. Für uns im Emsland, in der Grafschaft Bentheim und im grenznahen Raum wird sich dies als besonders schädlich erweisen. Angesichts der letzten Pflöcke, die die SPD in dieser Legislaturperiode einschlagen konnte und was wir erreicht haben, gilt es nun für die Bundestagswahl 2017 alle Kräfte für eine starke Sozialdemokratie zu mobilisieren, was gerade für unsere Region von enormer Bedeutung ist“, bekräftigt De Ridder.

Persönliche Erklärung nach §31 GO BT der Abgeordneten Dr. Daniela De Ridder

2./3. Lesung des Regierung-Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)

Dieser Bundestag hat für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in den letzten Jahren deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt, auch um den Investitionsstau unserer Straßen zu beenden.

Organisatorische Mängel verhindern häufig, dass das zur Verfügung stehende Geld für den Bau von Bundesfernstraßen zielgenau und an verkehrlichen Maßstäben orientiert abfließen kann. Auch bei Planung und Betrieb gibt es vielerorts unbestreitbaren Optimierungsbedarf. Das ist auf nahezu allen politischen Ebenen erkannt und benannt worden. Eine Reform dieser Strukturen ist deshalb dringend geboten.

Neben einer Reform der Auftragsverwaltung war hierzu schon länger die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft im Gespräch, die Planung, Bau und Betrieb in die Hände des Bundes legt. Da der Bund am besten in der Lage ist, seine eigenen Prioritäten umzusetzen und ich das angesichts des Nachholbedarfs in der Verkehrsinfrastruktur für notwendig erachte, habe ich diese Idee immer befürwortet. Ein entsprechendes Konzept, wie es die Arbeitsgruppen Verkehr, Wirtschaft und Haushalt der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegt haben, fand und findet meine volle Unterstützung.

Der von der Bundesregierung ursprünglich vorgelegte Entwurf hat den verkehrspolitischen Anforderungen jedoch zum einen nicht ausreichend Rechnung getragen, zum anderen gravierende Mängel hinsichtlich Privatisierung, Struktur, Beteiligung der Politik und Mitarbeiterrechten aufgewiesen. Er war daher nicht zustimmungsfähig. Deshalb haben wir in langen Verhandlungen aus meiner Sicht wesentliche Änderungen durchgesetzt.

Der häufigste Vorwurf gegen den vorliegenden Vorschlag zur Bundesfernstraßengesellschaft ist der, er ermögliche Privatisierungen durch die Hintertür. Festgemacht wird dies an der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es gibt aber genug Praxisbeispiele – zum Beispiel die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) oder die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) – die beweisen, dass eine GmbH in öffentlichem Besitz nicht gewinnorientiert sein muss. Hierfür galt es die notwendigen Schranken dauerhaft zu setzen. Die von der SPD verhandelten Begrenzungen für die Privatisierung sind daher für mich eine notwendige Voraussetzung für meine Zustimmung.

Wichtig für mich ist auch, dass mit der vorliegenden Reform das wirtschaftliche Eigentum der Bundesfernstraßen unveräußerlich beim Bund bleibt. Die neue Gesellschaft ist lediglich für die Verwaltung zuständig, auch die Übertragung von Nießbrauch-Rechten – also die gewinnbringende Nutzung durch die Gesellschaft – ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft wird auch nicht als Mautgläubigerin auftreten. Auch eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte ist nicht möglich.

In enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften haben wir zudem die Rechte der Beschäftigten beim geplanten Personalübergang von den Straßenbauverwaltungen der Länder auf den Bund festgeschrieben. So gibt es zum Beispiel ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang und die besondere Situation des beamteten Personals wird berücksichtigt. Auch das ist für mich eine notwendige Voraussetzung für meine Zustimmung.

Bedenken habe ich allerdings, ob ein Wechsel des Systems ohne größere Friktionen möglich ist und in absehbarer Zeit die gewünschte größere Effizienz und Effektivität tatsächlich erreicht werden können. Vielmehr sind durch die Umstellung deutliche Verzögerungen und Effizienzverluste möglich. Wichtig ist nun, dass Gesellschaftsvertrag entsprechend im Sinne einer effizienten Arbeitsweise der neuen Gesellschaft gestaltet wird. Durch unsere Änderungen am Gesetz wird hierfür das Parlament zuständig sein.

Obwohl ich weiterhin nicht sicher bin, dass die erhofften Verbesserungen mit der vorliegenden Reform der Straßenbauverwaltung tatsächlich erreicht werden können, habe ich bei meiner Entscheidung auch die anderen Aspekte dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die umfassende Reform der Bund-Länder-Beziehungen ist ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Finanzierung der Länder. Zusätzlich sind die Einschränkung des Kooperationsverbots, das Investitionsprogramm für Kommunen und der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wichtige Zukunftsprojekte, die das Leben vieler Menschen spürbar verbessern werden.

Schließlich wollen wir es im Rahmen unserer Verantwortung in der Bildungspolitik nicht hinnehmen, dass finanzschwache Kommunen nicht mithalten können: Lebenschancen werden auch durch den Zugang zu Bildungsangeboten bestimmt und diese dürfen nicht vom Portemonnaie der Eltern oder der Finanzkraft der Kommune abhängen. Daher sehe ich den Bund hier in der Verantwortung, ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem und die damit verbundenen Chancen allen Menschen gleichberechtigt zur Verfügung zu stellen. Auch wenn ich mich für eine vollständige Abschaffung des Kooperationsverbotes einsetze, sehe ich in der nun realisierten Aufweichung einen wichtigen Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen, gerechten und modernen Schullandschaft. Als Bildungspolitikerin sehe ich mich aber auch nach der heutigen Entscheidung verpflichtet, an der Aufhebung des Kooperationsverbotes mit aller Kraft weiterzuarbeiten.

Auch die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses ist für mich ein besonders wichtiges Anliegen, da wir durch die Verlängerung des Bezugsrechts für Eltern von Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren die Alleinerziehenden spürbar entlasten. Das ist dringend notwendig, weil unter den Alleinerziehenden zumeist Frauen in der Verantwortung stehen und folglich eine größere finanzielle Last tragen. Alleinerziehende Mütter sind doppelt belastet: Sie verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer pro Arbeitsstunde, was wir alljährlich beim „Equal Pay Day“ beklagen müssen. Darüber hinaus sind Alleinerziehende auch häufig aufgrund ihrer familiären Situation lediglich in Teilzeit beschäftigt. Das hat auch bittere Konsequenzen für die individuelle Rente; so sind besonders Frauen von der Altersarmut bedroht. Als Bundespolitikerin werde ich mich in der Gleichstellungspolitik auch weiterhin einsetzen – die Reform des Unterhaltsvorschusses ist da ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den ich ausdrücklich unterstütze.

In Abwägung dieser Dinge und angesichts der Tatsache, dass die wesentlichen Mängel der Infrastrukturgesellschaft Verkehr einfachgesetzlich behoben werden können, stimme ich dem Gesetzentwurf zu.

Dr. Daniela De Ridder, MdB

Berlin, den 01.06.2017

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