Betäubungspflicht bei Ferkelkastration – Zu Besuch beim landwirtschaftlichen Kreisverein der Grafschaft Bentheim

Neuenhaus. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder war zu Gast beim landwirtschaftlichen Kreisverein Grafschaft Bentheim e.V. und ließ sich über den aktuellen Sachstand in der Ferkelkastration informieren. Seit 5 Jahren steht fest, dass ab 2019 keine männlichen Ferkel mehr ohne Betäubung kastriert werden dürfen. Allerdings wurden bislang seitens der Landwirtschaft noch keine Lösungen vorgelegt. Die Sauenhalter haben sich mehr Unterstützung vom Bundeslandwirtschaftsministerium und von den Zulassungsbehörden gewünscht.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder besuchte gemeinsam mit Fredo Weiden, dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden der Grafschafter SPD, anlässlich der aktuellen politischen Diskussion um den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration die Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft. De Ridder und Weiden ließen sich von den Grafschafter Landwirten in Neuenhaus die aktuelle Situation schildern und berieten gemeinsam mit ihnen über tierschutzgerechte Alternativen. Zum Stand der Umsetzung informierten der Vorsitzende des Landvolkes der Grafschaft Bentheim, Hermann Heilker sowie sein Stellvertreter Rudolf Aalderink, der Vorsitzende der Erzeugergemeinschaft Ferkel Grafschaft Bentheim, Dietmar Woltmann sowie der Vorsitzende des Beratungsrings Grafschaft Bentheim, Guido Röttgers. Teilnehmer der Runde waren ebenfalls Elfriede Werdermann (Geschäftsführerin des Landvolkes Grafschaft Bentheim) und Gerold Warrink (Geschäftsführer Erzeugergemeinschaft Ferkel Grafschaft Bentheim).

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 20 Millionen männliche Ferkel ohne Betäubung kastriert. Mit der routinemäßigen Kastration soll der unangenehme Ebergeruch vermieden werden, der bei rund fünf Prozent der unkastrierten Schweine auftritt. Wird das Fleisch erhitzt, kann es zu unangenehmen Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen, die das Fleisch ungenießbar machen.

Bereits 2013 hatte der Deutsche Bundestag mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes beschlossen, dass männliche Ferkel ab Januar 2019 nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden dürfen. Diese lange Übergangsfrist sollte von den Landwirten und ihren Verbänden, dem Landwirtschaftsministerium und von den Zulassungsbehörden genutzt werden, um alternative Methoden zu entwickeln und anzuwenden. Nun stellt sich die Frage, warum diese Zeit ergebnislos verstrichen ist und eine Fristverlängerung von zwei weiteren Jahren erforderlich ist. Die Landwirte beklagen eine zu geringe Unterstützung seitens des Landwirtschaftsministeriums und der Zulassungsbehörden.

„Seit fünf Jahren ist bekannt, dass ab 2019 eine Betäubungspflicht für die Ferkelkastration eingeführt werden soll. Es war also ausreichend Zeit, tierschutzgerechte Kastrationsmöglichkeiten zu entwickeln. Daher bin ich der Einladung gerne gefolgt, um direkt mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft ins Gespräch zu kommen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweise darlegen zu können“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Tierschutz- und Veterinärverbände sehen aus wissenschaftlicher und ethischer Sicht keinerlei vertretbare Begründung, der Forderung der Sauenhalter für eine Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration nachzukommen. Bereits jetzt stehen mit der Mast von unkastrierten männlichen Schweinen (Ebermast), der Impfung gegen Ebergeruch, der „Immunokastration“, und der Kastration unter Vollnarkose und anschließender Schmerzmedikation drei praxistaugliche und tierschutzkonforme Alternativmethoden zur Verfügung. Die Agrarbranche hatte lange genug Zeit, so deren Position, sich auf das Verbot einzustellen. Mit ihrer Blockadehaltung versuchten sie lediglich, eine Kastration unter Lokalanästhesie durchzudrücken, so der Vorwurf der Tierschützer.

Hermann Heilker, Vorsitzender des Landvolkes der Grafschaft Bentheim, argumentiert, dass alle drei genannten Verfahren bis heute nicht flächendeckend umsetzbar sind: „Die Märkte für Eberfleisch und immunokastrierte Tiere sind begrenzt. Die Frage nach möglichen Rückständen in Lebensmitteln durch Ferkelimpfungen ist noch nicht erforscht. Und für die Kastration unter Vollnarkose fehlen in Niedersachen schlichtweg die Tierärzte, die dieses Verfahren ausschließlich anwenden dürfen“, warnte Heilker. Daher sprächen sich die Vertreter des landwirtschaftlichen Kreisvereins der Grafschaft Bentheim für einen „vierten Weg“ aus, der bereits in Dänemark beschritten werde. Hier werden die männlichen Ferkel direkt vom Schweinehalter unter örtlicher Betäubung kastriert.

Dieser vierte Weg sei jedoch mit dem deutschen Tierschutz- und Arzneimittelgesetz nicht vereinbar, weil er nicht schmerzfrei durchgeführt werden könne. Tierschützer wiederum argumentieren, dass zahlreiche Studien belegen, dass die Injektion von Lokalanästhetika einen zusätzlichen Stress- und Schmerzfaktor vor der Kastration darstellt und die Betäubung ungenügend sei.

Auch die Bundestierärztekammer spricht sich gegen die örtliche Betäubung zur Kastration aus tierschutzfachlichen Gründen aus. Es sei zu befürchten, dass künftig eine große Anzahl unzureichend betäubter Ferkel kastriert werden. Eine Fehlinjektion könne zudem erhebliche, womöglich tödliche Folgen haben.

Die Ablehnung der dänischen Lösung von Tierärzten und Tierschützerinnen stößt bei betroffenen Landwirten wiederum auf scharfe Kritik. Die deutschen Landwirte drohten nun im Vergleich mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Nachbarländern ins wirtschaftliche Hintertreffen zu geraten. „10 Prozent der niedersächsischen Sauenhalter sind in der Grafschaft Bentheim ansässig, viele davon in Familienbetrieben. Wir Sauenhalter sind nicht für eine Fristverlängerung. Auch wir wollen die Ferkel schmerzfrei kastrieren, aber zu den gleichen Bedingungen wie unsere Nachbarn in Europa. Wenn die Bedingungen und Kosten nicht EU-einheitlich sind, kommen die Ferkel zukünftig aus Holland, Dänemark oder Spanien. Uns fehlen zugelassene Betäubungsmedikamente und die Möglichkeit, nach einer Schulung, diese Medikamente ohne Tierarzt anwenden zu dürfen. Ein Inkrafttreten des Verbots ab Januar 2019 würde für viele kleine und mittlere Landwirte auch in der Grafschaft Bentheim das Aus bedeuten“, so Rudolf Aalderink, stellvertretender Vorsitzender des Landvolkes in der Grafschaft Bentheim.

„Wir müssen schnellstmöglich einen Weg beschreiten, der den landwirtschaftlichen Betrieben dient, aber nicht minder dem Tierwohl und dem Verbraucherinteresse beim Schweinefleischkonsum Rechnung trägt. Daher ist es mir wichtig, sowohl Vertreterinnen und Vertreter aus Landwirtschaft, Tierschutz und Veterinärmedizin zusammen zu einer Podiumsdiskussion einzuladen, um gemeinsam nach der besten Lösung im Sinne der Tiere zu suchen. Viele Zeit bleibt uns kaum: Die Regierungsparteien haben einen Aufschub von zwei Jahren gewährt. Ich bin froh, dass im Gespräch entwickelt wurde, dass wir zunächst bei diesem auch stark emotional geführten Thema gemeinsam eine intensive Informationspolitik anstreben wollen und ich hier zwischen den unterschiedlichen und sehr berechtigten Interessen vermitteln kann“, betont De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

 

 

Beitrag teilen

Share on facebook
Share on twitter
Share on email