30 Jahre Hilfe zur Selbsthilfe

 

Nordhorn. SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder gratuliert dem Verein „Hilfen zur Selbsthilfe Behinderter e. V.“ zu seinem 30-jährigen Bestehen.

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Vereins „Hilfen zur Selbsthilfe Behinderter e. V.“ gratulierte die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder dem Vereinsvorstand sehr herzlich. Bei der Festveranstaltung im Nordhorner „KommIn“ machte sie deutlich, wieviel Engagement aber auch wieviel Zähigkeit und unermüdliches Ringen es für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung bedurfte, um diesen Jahrestag begehen zu können. Dem Vorstand, namentlich Winni Veenhuis als stellvertretende Vorsitzende und Arthur Lieske als geschäftsführender Vorsitzender sowie den Gründungsmitgliedern dankte sie für deren langjährigen Einsatz und ihr Engagement.

Der Verein „Hilfen zur Selbsthilfe Behinderter e.V.“ wurde 1986 gegründet. Zu dieser Zeit war unvorstellbar, was heute immer selbstverständlicher wird: dass Menschen mit geistiger Behinderung alleine, als Paar oder in einer WG zusammen wohnen und sie mit Unterstützung von außen ein Leben führen können, das weitgehend selbstbestimmt ist. Denkbar war bis dahin nur, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung in einem Heim leben und die Regeln eines Heimlebens befolgen.

Bis heute verfolgt der Verein das Ziel, Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am normalen Leben zu ermöglichen und dafür die Assistenz zu leisten. Seit 2001 gibt es eine Leistungsvereinbarung mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim, seitdem ist die Arbeit des Vereins rechtlich und finanziell abgesichert. Bereits seit 2008 unterhält der Verein einen eigenen Pflegedienst, der sowohl ältere Menschen mit Behinderung, aber auch ohne Behinderung betreut und pflegt. Speziell ausgebildete Altenpfleger stellen eine angemessene Pflege sicher. 2012 eröffnete der Verein unter starker öffentlicher Beteiligung das „KommIn“ in der Lingener Straße 5.

In ihrer Festrede ging die SPD-Bundestagsabgeordnete auch auf das Bundesteilhabegesetz ein: „Die Gesetzesänderung ist als Weiterentwicklung der aktuellen Rechtslage aufgrund der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen notwendig. Es umfasst knapp 400 Seiten und das zeigt, wie umfassend und zugleich komplex die Sachverhalte sind, wenn es gilt, Menschen zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen. So gilt es etwa, das Thema Inklusion als Menschenrecht zu begreifen und Verbesserungen für die Lebenssituation von Menschen zu erwirken, die mit körperlichen, seelischen oder geistigen Einschränkungen leben müssen. Kernziele sind, mehr Autonomie und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren.“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits im April 2016 den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Dem Grundsatz „nichts über uns – ohne uns“ folgend, hatte das Bundesministerium vorab einen umfassenden Beteiligungsprozess in einer „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ durchgeführt.

„Um Inklusion und Teilhabe auch tatsächlich zu ermöglichen, müssen sich Denken und Handeln verändern. Uns allen muss bewusst sein, wie wichtig die Rechte von Menschen mit Handicap sind. Für das gesellschaftliche Miteinander müssen wir dies nicht nur stetig wiederholen und so für ein Recht auf Würde, Nähe und Mitmenschlichkeit sensibilisieren, sondern wir müssen dies auch gesetzlich verankern und danach leben. Gesellschaftliche Inklusion kann nur dann gelingen, wenn wir alle erkennen, dass gelebte Inklusion den Alltag bereichert – weil Unterschiede ganz normal sind“, so De Ridder abschließend.

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